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Durch die Spezialisierung von Frau Dr. Caroline Müller als Fachzahnärztin für Oralchirurgie ist es uns möglich, auch komplexere Fälle vor Ort in der Praxis zu therapieren. Hierzu zählen unter anderem:

Entfernung von Weisheitszähnen

Weisheitszahnentfernungen sind ein Kerngebiet der Oralchirurgie. Häufig haben die Weisheitszähne in unserer heutigen modernen Zivilisation keinen Platz mehr, durchzubrechen oder sich korrekt in die Zahnreihe einzustellen. Sich meistens daraus ergebende Probleme stellen dann akute Entzündungszustände dar, mit starken Schmerzen, dicker Backe und eingeschränkter Mundöffnung. 

Um dem vorzubeugen, werden Weisheitszähne gerne im jungen Erwachsenenalter entfernt. Dann sind die Wurzeln dieser Zähne noch nicht fertig ausgebildet, so dass das Risiko ernster Komplikationen - wie Schädigungen des Unterkiefernervs -  reduziert werden kann.

Wurzelspitzenresektionen

In manchen Fällen führen Wurzelkanalbehandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis. Dies äußerst sich dann in akuten (mit Schmerzen) oder auch in chronischen Entzündungszuständen (ohne Schmerzen, aber mit im Röntgenbild erkennbarer Knochenbeteiligung). Sollten konserveriende Lösungen nicht funktionieren - weil z.B. der Zahn schon mit festsitzendem Zahnersatz versorgt ist - kann eine Wurzelspitzenresektion eine Option sein, den Zahn dennoch zu erhalten. Hierbei wird die betroffene Wurzelspitze etwas eingekürzt, das umgebende Entzündungsareal gereinigt und der Wurzelkanal sozusagen von unten mit einer neuen Wurzelfüllung abgedichtet.

Freilegung/Entfernung verlagerter Zähne

Verlagerte Zähne habe eine derart verfehlte Durchbruchsrichtung, dass eine Einstellung in den Zahnbogen von alleine nicht erfolgen kann. Dies ist relativ selten der Fall, aber wenn, dann sind häufig die oberen Eckzähne betroffen (Weisheitszähne werden hierbei gesondert betrachtet).

In Zusammenarbeit mit dem betreuenden Kieferorthopäden wir dann entschieden, wie im Einzelfall verfahren wird. In Frage kommen die chirurgische Freilegung des Zahnes und anschließende kieferorthopädische Einstellung oder u.U. auch die Entfernung, sofern eine kieferorthopädische Behandlung nicht möglich ist.